OSRAM HALOLUX CERAM
Kompaktere Abmessungen als Standardglühlampen
Gleiche angenehme Lichtqualität wie bei einer Glühlampe
Betrieb ohne Trafo
mit UV-Filter
Enthält kein Quecksilber
Seit dem 1. September 2018 greift das Halogenlampen-Verbot - Das sollten Sie wissen
Gemäß der sechsten Stufe der EU-Lampenverordnung dürfen ab dem 01.09.2018 keine Halogen-Haushaltslampen mit ungebündeltem Licht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dies betrifft alle Halogen-Leuchtmittel mit einer geringeren Energieeffizienzklasse als B, die rundum Licht abgeben. So sind ab dem 01.09.2018 alle Halogen-Leuchtmittel, die einen typischen Glaskolben aufweisen und ohne Trafo betrieben werden, verboten. Der Großteil dieser Lampen haben die geläufigen E27- oder E14-Fassungen in der bekannten Glühlampen-, Tropfen- oder Kerzenform. Vom Verkaufsverbot ausgenommen bleiben aber auch weiterhin Halogenleuchtmittel, für die es aufgrund ihrer besonderen Funktion noch keine Alternativen gibt, wie z. B. Ofenlampen.
Das Halogenlampen-Verbot reguliert ausschließlich das Einführen der Lampen in den Markt. Daher betrifft es Anfangs nur die Hersteller der Lampen. Damit Sie diese Lampen weiterhin bei uns beziehen können, haben wir unser Lager mit einigen der betroffenen Lampentypen für Sie gefüllt. So ist es für Sie weiterhin möglich viele dieser Lampen trotz des Verbotes vom 01. September 2018 über uns zu erhalten.
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